
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge die über die Dienstleistung der musikalischen Angebote, zwischen Musikmeer Inhaberin:
Madeleine Eggers
Orionstraße 22
24943 Flensburg
(im Folgenden als „Musikmeer“ bezeichnet) und den Kunden von Musikmeer (im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet) geschlossen werden.
Für die Verträge mit Musikmeer über die musikalischen Angebote auf Veranstaltungen, in verschiedenen Einrichtungen oder Privaträumen und damit in Zusammenhang stehende Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Der Einbeziehung abweichender Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
II. Vertragsschluss
1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf Basis des Angebots von Musikmeer durch Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers. Ein Angebot von Musikmeer kann durch Musikmeer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, soweit sich nicht aus dem Angebot selbst etwas anderes ergibt. Eine Auftragsbestätigung, welche von den Konditionen des Angebots von Musikmeer abweicht, gilt als neues Angebot, welches der ausdrücklichen Annahme durch Musikmeer bedarf.
2. Etwaige Ergänzungen, Nachträge, Nebenabreden und Änderungen des gemäß vorstehendem § 2 Abs. 1 geschlossenen Vertrages werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Musikmeer wirksam.
III. Leistungsumfang und Durchführung
1. Musikmeer erbringt gegenüber dem Auftraggeber Dienstleistungen gemäß dem im vom Auftraggeber angenommenen Angebot festgelegten Umfang (nachfolgend auch die „Leistung“). Soweit dem Angebot Abbildungen, Fotografien oder ähnliches beigefügt sind, haben diese lediglich beispielhaften Charakter. Der tatsächliche Umfang der Leistung gemäß dem Angebot kann von diesen abweichen, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber stellt für die Erbringung der Leistung die erforderlichen Räumlichkeiten sowie den Rahmen zur Verfügung, welcher zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet dies die Pflicht, ausreichend Tische und Stühle sowie geeignete sanitäre Anlagen vor Ort bereitzustellen sowie einen ordnungsgemäßen Auf- und Abbau einschließlich entsprechend hierfür benötigter Parkmöglichkeiten zu ermöglichen. Soweit kostenfreie Parkmöglichkeiten nicht durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, wird der Auftragnehmer angefallene Parkkosten entsprechend in Rechnung stellen.
3. Musikmeer behält sich vor, die Erbringung der Leistung vor Ort kurzfristig in gleichwertiger Weise anzupassen. Eine solche Anpassung kann insbesondere aufgrund von Wetterereignissen erfolgen. In nicht vom Musikmeer zu vertretenden Ausnahmefällen ist Musikmeer berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise abzubrechen, einzuschränken, abzuändern oder die Erbringung der Leistung abzulehnen. Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn die Sicherheit der Teilnehmenden nicht gewährleistet werden kann oder bei Auftreten von Krankheitssymptomen. Musikmeer wird in einem solchen Fall den Auftraggeber sowie die Erziehungsberechtigten, Einrichtungsleitung oder Pflegepersonal des betroffenen Teilnehmenden unverzüglich unterrichten.
5. Eine Verlängerung des musikalischen Angebots vor Ort ist grundsätzlich möglich, bedarf aber in jedem Fall der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Musikmeer. Ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht. Eine Verlängerung des Angebots wird gemäß den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt.
IV. Preise
Es gelten die im Angebot festgelegten Preise.
V. Rechnungsstellung / Zahlung
Es gelten die im Angebot festgelegten Zahlungsmodalitäten.
VI. Ausfall
Bei Ausfall der Leistung von Seiten der Auftragnehmerin wird ein Ersatztermin bestimmt, bei unpassender Terminlage entfällt der Termin. Bei Ausfall und Absage Seitens des Auftraggebers sind
- 
innerhalb von 8-14 Tagen vor dem vereinbarten Termin 33 %
 - 
innerhalb von 3-7 Tagen vor dem vereinbarten Termin 50 %
 - 
innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100 % des Honorars zu zahlen.
 
VII. Versicherung und Haftung
Die Partner haften bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, d.h. Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die anderen Partner regelmäßig vertrauen dürfen) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Partner haften einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von der Haftung von Schäden frei, die sie durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat. Der Auftraggeber haftet für Schäden am Eigentum der Auftragnehmerin, die durch ihn (Angestellte) oder von ihm zu beaufsichtigende Personen entstehen. Die Auftragnehmerin erfüllt keine Aufsichtspflichten für die an der Dienstleistung teilnehmenden Personen.
VIII. Datenschutz
- 
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Informationen, die Ihnen aufgrund der Zusammenarbeit gemäß dieses Vertrages bekannt werden, Dritten gegenüber – über die Dauer des Vertrages hinaus – streng vertraulich zu behandeln.
 - 
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen, Unterlagen oder Daten ausschließlich zur Erfüllung der in diesem Vertrag enthaltenen Pflichten sowie gegebenenfalls zum Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten entsprechend Aufbewahrungsfristen zu nutzen oder zu verwerten.
 - 
Durch diese Vereinbarung bzw. die Übergabe von vertraulichen Informationen an die empfangende Partei werden keinerlei Eigentums-, Lizenz-, Nutzungs-, oder sonstige Rechte zugunsten der Informationen empfangenden Partei oder sonstiger Dritter eingeräumt. Für den Erwerb entsprechender Rechte ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
 - 
Keine Partei steht jedoch für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von ihr offenbarten Informationen ein, oder dafür, dass diese Informationen frei von gewerblichen Schutzrechten Dritte sind.
 - 
Die Vertragspersonen verpflichten sich zur Wahrung der gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz nach Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 4 DSGVO, zu denen sie aufgrund der Zusammenarbeit gemäß dieses Vertrages Zugang erhalten oder Kenntnis erlangen.
 - 
Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz bestehen auch nach Beendigung des Vertrags fort.
 
X. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Die Partner sind sich einig, dass angesichts der derzeit weltweit herrschenden COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) Pandemie die sonst übliche Vereinbarung eines gewillkürten Schriftformerfordernisses zu unnötigen organisatorischen Hemmnissen führen kann. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Partner, dass es für das Zustandekommen des Vertrages erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass sich die Partner per E-Mail die unterschriebene Fassung des Vertrages in PDF-Form zukommen lassen. Für sämtliche Änderungen und Ergänzungen gilt das vorstehend beschriebene Formerfordernis in gleicher Weise.
Sollte eine Bestimmung dieses Honorarvertrags unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten nahe kommt. Gleiches gilt für Lücken.
Erfüllungsort richtet sich nach dem Standort der Einrichtung des Auftraggebers.
Gerichtsstand ist Flensburg.
Stand: 07/25
